Öffne deinem
Vorteil Tür & Tor
Unsere langjährige Berufserfahrung in Steuerfragen im Tourismus kommt auch dir als „kleiner“, nicht gewerblicher Vermieter zugute. Unabhängig davon, ob du Privatvermieter oder Dauervermieter bist.
Dein Partner im Haus
Du hast ein Haus/eine Wohnung dauervermietet oder vermietest Privatzimmer/Ferienwohnungen auf Zeit? Du beziehst also außerbetriebliche Einkünfte aus nicht gewerblicher Vermietung? Dann kümmere dich in aller Ruhe um deine „vermögensverwaltende Tätigkeit“ (wie das so schön im Steuerrecht heißt) und überlasse alle dazugehörigen steuerlichen Herausforderungen uns.
Dazu gehören:
- Buchhaltung
- Überschuss-Rechnung
- Organisation und Abwicklung der Steuererklärung
- Beratung in allen steuerlichen Fragen
- Vertretung bei den Behörden
- Auch übernehmen wir im Falle von weiteren MitarbeiterInnen gerne die Organisation und Abwicklung der Lohnverrechnung über ein Partnerunternehmen unseres Vertrauens.
Schau rein! Unsere fairen Honorare findest du hier.