###ANREDE###,
mit diesem Newsletter möchten wir dich informieren, dass ab Montag, den 07.11.2022 bis Montag, den 28.11.2022 die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss startet.
Es gilt das Prinzip: "First come - First serve"!
Obwohl uns zum jetzigen Stand noch keine Richtlinien vorliegen und auch die Freigabe der EU-Kommission noch aussteht, raten wir dir bei Interesse an der Förderung schnell zu reagieren:
A) Die Energiemehrkosten meines Unternehmens für Strom, Erdgas und Treibstoff betragen im Zeitraum von 1.2.2022 bis 30.09.2022 weniger als EUR 6.666,- gegenüber 2021.
In diesem Fall ist derzeit NICHTS zu unternehmen. Die Bundesregierung arbeitet an einem Pauschalförderungsmodell für Klein- und Kleinstunternehmen. Sobald es nähere Informationen zu diesem Pauschalmodell gibt, werden wir dich gerne darüber informieren.
B) Die Energiemehrkosten meines Unternehmens für Strom, Erdgas und Treibstoff betragen im Zeitraum von 1.2.2022 bis 30.09.2022 mehr als EUR 6.666,- gegenüber 2021.
Wer bekommt eine Förderung?
Unterstützt werden nach derzeitigen Informationen gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen die im Zeitraum von 01.02.2022 bis 30.09.2022 Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie hatten.
Daraus schließt sich, dass nicht gewerbliche Vermietungen & Verpachtungen aus derzeitiger Sicht nicht unterstützt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Unternehmen, mit weniger als 700.000,- Jahresumsatz erhalten 30 % der Preisdifferenz von Strom, Erdgas und Treibstoff (nicht gefördert werden Heizöl, Pellets oder Fernwärme) zum Duchschnittswert des Jahres 2021. Der Zuschuss muss zumindest EUR 2.000,- übersteigen, ansonsten gibt es keine Auszahlung (Hinweis: siehe Ausführungen unter A).
Förderablauf?
Solltest du der Meinung sein, dass 30 % der Preissteigerung der Energiekosten deines Unternehmens für Strom, Erdgas und Treibstoff (im Zeitraum 1.2.2022 - 30.9.2022) mehr als EUR 2.000,- betragen, empfehlen wir dir die Voranmeldung auf foerdermanager.aws.at schnellstmöglich durchzuführen. Im Anschluss an die durchgeführte Voranmeldung erhältst du innerhalb weniger Tage ein E-Mail mit der Bekanntgabe eines Antragszeitraumes. Der Zeitraum ist nach jetzigen Stand nur mit einer Woche kalkuliert.
Gerne stehen wir dir für Rückfragen zur Verfügung, bitten dich aber die Voranmeldung selbst durchzuführen da wir nicht alle Anträge gleich nach Öffnung des Anmeldefenster einbringen können.
Dein Team der
Steuerfamilie.tirol